Walchensee-kraftwerk

Wie viel Staat darf es bitte sein?

Allenthalben Diskussion um unser berühmtes Walchenseekraftwerk! Ob Oskar von Miller das Kraftwerk noch einmal an gleicher Stelle bauen würde, wenn er damals gewusst hätte, wie man sich heute um dessen Betrieb und Besitz zankt? Zu wenig Restwasser in der Isar, Schwankungen des Wasserspiegels am Walchensee, ständiger Turbinenlärm. Während früher wenigstens die Gewerbesteuer für die Gemeinde Kochel zuverlässig sprudelte, ist darauf heute auch kein Verlass mehr. Seit Kanzler Schröders Steuergesetzen können Konzerne ihre Gewinne europaweit mit Verlusten verrechnen. Ob und wie viel Gewerbesteuer anfällt, ist damit ungewiss. Der Horror für jeden Kämmerer!

Ein Kraftwerk schafft Probleme

Aktuell bestimmt das Wort „Verstaatlichung“ die Schlagzeilen. Hintergrund sind die zum Jahr 2030 auslaufenden Wassernutzungsrechte des Kraftwerkbetreibers. Manche Stimmen wollen hierdurch den Heimfall des Walchenseekraftwerks an den Freistaat sehen. Den Heimfall kennt man sonst aus dem Erbbaurecht. Wenn das Recht endet, gehört das auf dem Grundstück errichtete Haus dem Grundstückseigentümer, der an den Erbauer eine Ablöse zahlen muss. Fakt ist aber: Ein Heimfall wird nach den vertraglichen Bestimmungen durch das Ende der Rechte nicht ausgelöst. Wenn also schon kein Heimfall, dann eben die Verstaatlichung – das klingt pragmatisch und effizient! 

Verstaatlichung - der erzwungene Heimfall 

Nach Ansicht der Befürworter gibt es für die Verstaatlichung keinen besseren Moment als den jetzigen. Im Zuge des Ukraine-Konflikts und steigender Einkaufspreise für Gas drohte UNIPER als größtem deutschen Gasversorger die Pleite. Die Gasversorgung von 100 großen Stadtwerken stand auf dem Spiel. Letztes Mittel: Die Verstaatlichung und damit die erzwungene Aufrechterhaltung der deutschen Gasversorgung. Eine Verstaatlichung stellt in unserem vom Privateigentum bestimmten Rechtsgefüge eine absolute Ausnahme dar. Rechtsgrundlage für die erzwungene Enteignung ist Art. 14 Abs. 3 GG. Diese muss dem Wohle der Allgemeinheit dienen und der Betroffene ist angemessen zu entschädigen. Im Falle UNIPER musste die Brechstange des Art 14 Abs. 3 GG dabei noch nicht mal angewendet werden. 

Der Bund wird zum Gasversorger

Der Bund erwarb zunächst den 78 % Aktienanteil der finnischen FORTUM AG, die wohl froh war, ihr Sorgenkind auf diese Weise loszuwerden. Zugleich wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, die zusätzlich ausgegebenen Aktien hat der Staat gekauft. Im Ergebnis hält der Bund jetzt eine Beteiligung von 98,5 %. Kosten für den Steuerzahler: 8 Milliarden Euro. Das Kraftwerk befindet sich damit – wie übrigens alle anderen 96 Wasserkraftwerke in Bayern auch – seit 2022 faktisch in staatlicher Hand.

UNIPER – Wir sind der Staat 

Wer aktuell nach „Verstaatlichung“ ruft, verlangt damit etwas Kurioses, nämlich die Verstaatlichung eines staatlich geführten Unternehmens. Wer darüber hinaus fordert, dass der Freistaat das Kraftwerk übernehmen solle, am besten noch als Gratisgeschenk, hat die Rechnung ohne den Wirt und auch ohne Art. 14 Abs. 3 GG gemacht. Der Wirt ist aktuell der Bund und Bundesfinanzminister Lindner hat sich längst gegen eine Herauslösung der Wasserkraftsparte aus „seiner“ UNIPER ausgesprochen. Selbst wenn der Bund dem Freistaat die UNIPER-Wasserkraftsparte übergeben würde - und nur der Kompletterwerb machte ökonomisch überhaupt Sinn – , müsste Bayern einen Kaufpreis von viele Milliarden Euro an den Bundesfinanzminister berappen. 

Keine Geschenke für den Freistaat

UNIPER soll nach dem Willen der Ampelkoalition so bald wie möglich wieder in den Privatbesitz überführt werden. Hierzu musste sich die Regierung gegenüber der Europäischen Union verpflichten, damit diese der Rettung durch Verstaatlichung überhaupt zustimmte. Die Zeit der staatlichen Konzernlenkung ist also begrenzt. Die Gesetze und Auflagen, die UNIPER und das Kraftwerk einzuhalten haben, ändern sich hierdurch nicht. Ob mit oder ohne den Staat. Die aktuelle Neuvergabe der Wasserrechte bietet eine gute Grundlage dafür, die energiepolitischen Bedürfnisse mit den berechtigten Sorgen der Menschen im Umland auszuhandeln. Am besten ohne inhaltslose Zwischenrufe!

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